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Zur strafrechtlichen Neugestaltung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland

von Simon Lück (Autor:in)
©2013 Dissertation XLIV, 262 Seiten

Zusammenfassung

Seit dem 8.12.2011 ist das biomedizinische Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch einen neu eingefügten § 3a Embryonenschutzgesetz (ESchG) geregelt. Die Regelung war allerdings ein gesetzgeberischer «Schnellschuss» und ist daher in vielerlei Hinsicht mangelhaft. Der Autor stellt einen auf mehrjähriger Forschung basierenden alternativen Gesetzentwurf gegenüber, der diese Mängel behebt. Die PID ist ein Verfahren zum genetischen Screening von künstlich erzeugten Embryonen. Mit ihm soll verhindert werden, dass genetisch vorbelastete Eltern schwer erbkranke Kinder bekommen. Nur gesunde Embryonen werden der Mutter implantiert, kranke Embryonen verworfen. Dies ist rechtlich und ethisch brisant, da die verworfenen Embryonen nach beachteten Definitionen unterschiedlicher Disziplinen (Recht, Ethik, Theologie, Medizin etc.) als menschliches Leben qualifiziert werden können. Das Aussortieren erbkranken Lebens trägt daher euthanasische Züge, die nach Auffassung des Autors auch im neuen § 3a ESchG zum Ausdruck kommen. Betrachtet man weitere handwerkliche Mängel der Norm, ist eine gesetzgeberische Überarbeitung dringend geboten.

Details

Seiten
XLIV, 262
Erscheinungsjahr
2013
ISBN (PDF)
9783653035698
ISBN (Hardcover)
9783631622414
DOI
10.3726/978-3-653-03569-8
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (November)
Schlagworte
Embryonenschutzgesetz Biomedizin Bioethik In-vitro-Fertilisation genetisches Screening Aussortieren erbkranken Lebens
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XLIV, 262 S.

Biographische Angaben

Simon Lück (Autor:in)

Simon Alexander Lück studierte von 1997 bis 2001 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin sowie der Humboldt-Universität zu Berlin. Anschließend arbeitete er als Fachjournalist in den Themengebieten Recht und Medizin. Das Referendariat absolvierte er von 2003 bis 2005 in Berlin und Chicago (USA). Seit 2006 arbeitet er in Berlin als Rechtsanwalt im Bereich des Wirtschafts- und Medizinrechts.

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Titel: Zur strafrechtlichen Neugestaltung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland