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Der freie Dienstvertrag in der Rechtsprechung seit 1900

von Melanie Stähler (Autor:in)
©2010 Dissertation 266 Seiten

Zusammenfassung

Die Untersuchung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs seit 1900 bis zur heutigen Zeit ist Gegenstand dieser Arbeit. Anhand derjenigen Regelungsprobleme des freien Dienstvertrages, die häufiger Gegenstand der Entscheidungen waren, wird die Entwicklung der Rechtsprechung aufgezeigt. Die Autorin untersucht, in welchen Bereichen die Rechtsprechung von Kontinuität und in welchen Bereichen sie von Diskontinuität geprägt ist und welche Faktoren zu einer Änderung der Rechtsprechung führten. Hierbei wird auch auf die Rolle von standesrechtlichen Anschauungen in den Entscheidungsgründen eingegangen. Eine zentrale Frage ist, ob die Rechtsprechung vermehrt zugunsten und zulasten einer bestimmten Vertragspartei entscheidet. Steht wie im Arbeitsvertragsrecht der Schutz des Dienstverpflichteten im Mittelpunkt oder werden insbesondere die Rechte des Dienstberechtigten gestärkt? Des Weiteren zeigt die Untersuchung, ob den einzelnen Vertragstypen eine vergleichbare rechtliche Beurteilung zuteil wird. Schließlich stellt sich die Frage, inwieweit die gesetzlichen Regelungen des freien Dienstvertrages ergänzt wurden und ob eine Entwicklung hin zur Einzelfallrechtsprechung zu beobachten ist.

Details

Seiten
266
Erscheinungsjahr
2010
ISBN (PDF)
9783653001853
ISBN (Paperback)
9783631602614
DOI
10.3726/978-3-653-00185-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2010 (November)
Schlagworte
Freier Dienstvertrag Standesrecht recht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 266 S.

Biographische Angaben

Melanie Stähler (Autor:in)

Die Autorin: Melanie Stähler, geboren 1977 in Offenbach am Main; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main; Referendariat in Hanau; ab 2005 Zulassung als Rechtsanwältin, Promotion und Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei; seit 2007 Syndika in einem Unternehmen.

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Titel: Der freie Dienstvertrag in der Rechtsprechung seit 1900